Hallo zusammen,
kurze Infos zusammengefasst:
März 2007, fahren ohne Fahrerlaubnis und mit Alkohol am Steuer (Eintragung laut Gericht vom März 2017 noch vorhanden)
Mai 2011, Führerschein das erste mal gemacht, bestanden und erhalten ( Ohne MPU Auflagen oder sonstiges)
September 2016, Fahren unter Alkoholeinfluss, 1,26 Promille-> Führerscheinentzug-> Gerichtsverhandlung-> Sperrfrist läuft bis Juli 2017
-> Info von der Richterin bekommen das alte Eintragung (2007) noch vorhanden und feiert das 10-jährige im August 2017
Nun meine Fragen:
Aktuell wohne ich noch in Baden-Würrtemberg, es ist geplant dass ich ab August zu meiner Freundin nach Gießen ziehen. Würde ich den Führerschein in Baden Würrtemberg beantragen hätte es eine MPU zur Folge( in BW ab 1.1 Promille?)
Würde ich meinen Führerschein in Hessen beantragen ( MPU ab 1.6 Promille) vor Ablauf der 10 Jahres Frist hätte das Aufgrund der Tatsache dass ich Wiederholungstäter bin ( 10 Jahre?) eine MPU zur Folge, korrekt?
Würde ich meinen Führerschein in Hessen beantragen nach Ablauf der 10 Jahres Frist (September 2017) wäre ich rechtlich gesehen wieder Ersttäter und ich würde den Führerschein ohne MPU bekommen (unter 1.6)
Aktuell warte ich noch auf die Auskünfte des Kraftfahrt Bundesamtes. Punkte werden maximal von den zwei Alkoholfahrten aufgeführt sein. Ansonsten habe ich mir Verkehrstechnisch nichts zu schulden kommen lassen außer Falschparken und minimale Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Wie würdet ihr in meiner Situation die weiteren Schritte auf dem Weg zum Führerschein planen? Hat jemand ähnliche Voraussetzungen von euch?
Für weitere Infos wäre ich euch sehr dankbar, denn ich habe jetzt schon so viel gelesen hier im Forum und auch außerhalb. Ich blicke ehrlich gesagt nicht mehr durch. Ich habe mittlerweile die Befürchtung, dass 15 Jahre herangezogen werden obwohl ich niemals zu einer MPU aufgefordert wurde und ich meinen Führerschein damals ohne Probleme erhalten habe.